Ziel:
Einmal gelernte Fertigkeiten gehen schnell vergessen, wenn die entsprechende Übung fehlt. Mit diesem Auffrischungskurs werden die bisher erlangten Kenntnisse der Ersten Hilfe wieder ins Gedächtnis gerückt. Für betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer ist dieser Kurs alle vier Jahre mit 8 Stunden gesetzlich vorgeschrieben. Voraussetzung für die Auffrischung ist, dass der Grundkurs maximal vier Jahre zurückliegt.
Zielgruppe:
- interessierte Erwachsene
- Betriebs-Ersthelfer